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OLG Schleswig, 30.09.2015 - 14 WF 87/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs nach Abschluss der Instanz; Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 6 Abs. 2 FamFG; §§ 46 Abs. 2, 565 ff. ZPO
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs nach Abschluss der Instanz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Flensburg, 15.09.2015 - 96 F 133/15
- OLG Schleswig, 30.09.2015 - 14 WF 87/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.10.2006 - XII ZB 244/04
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.09.2015 - 14 WF 87/15
In der Rechtsprechung der Instanzgerichte und in der Literatur war bis zur Entscheidung des BGH vom 18.10.2006 ( XII ZB 244/04, FamRZ 2007, 274 -275) streitig, ob das Rechtsschutzbedürfnis einer sofortigen Beschwerde gegen den zurückweisenden Ablehnungsbeschluss tatsächlich wegfällt, wenn, wie hier, die Instanz unter Mitwirkung des abgelehnten Richters vollständig abgeschlossen ist. - OLG Koblenz, 01.12.1997 - 4 W 617/97
Auszug aus OLG Schleswig, 30.09.2015 - 14 WF 87/15
Der Streitwert des Ablehnungsverfahrens bei der Richterablehnung bemisst sich nach dem vollen Wert der Hauptsache (OLG Koblenz, Beschluss vom 01.12.1997, 4 W 617/97, NJW-RR 1998, 1222).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 63/19
Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags
cc) Vor dem Hintergrund, dass nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung der Streitwert im Verfahren über die Ablehnung eines Richters als befangen demjenigen der Hauptsache entspricht (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. Januar 1968 - IV ZB 3/68 -, NJW 1968, 796 = juris, Rn. 2 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. September 2015 - 14 WF 87/15 -, BeckRS 2016, 499 = juris, Rn. 6 m.w.N;… MüKoZPO/Wöstmann, 5. Aufl. 2016, ZPO § 3 Rn. 110 m.w.N.) hat der Beschwerdeführer nicht dargetan, durch die für ihn günstigere Festsetzung des Streitwertes auf 50 % des Hauptsachestreitwerts in seinem sich aus Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundrecht auf willkürfreie Entscheidung betroffen sein zu können.